In der jüngsten Vergangenheit sind verschiedene kommunale Krematorien dazu übergegangen, im Rahmen der Feuerbestattung vor allem das Zahngold der Verstorbenen auszusondern und zu verkaufen, um mit dem so erzielten Erlös die Gebührensätze zu reduzieren. Diese Praxis wird von den betreffenden Einrichtungen in keiner Weise kritisch hinterfragt; vielmehr wird der Umstand der Kostensenkung als hinreichende Rechtfertigung gewertet.
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