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Symposium
Bestattungskultur in Deutschland im Jahre 2011

Wohin geht die Reise?

Zeichnung: Bertil Vallien

Die Funus Stiftung Halle lud zu einem Symposium über die Bestattungskultur

Panta rhei – auch in der Bestattungskultur ist alles im Flusse. Das haben auch die Initiatoren dieses Symposiums erkennen können, das bereits zum zweiten Mal nach Halle lud.


Veranstalter waren der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein und die Funus Stiftung. Diese Stiftung wurde erst Ende vergangenen Jahres gegründet. Nach langen juristischen Auseinandersetzungen konnte durch einen Vergleich ein finanzieller Ausgleich für die Enteignungen während des Dritten Reiches erstritten werden. Der Gemeinnützige Feuerbestattungsverein Halle e.V. stellte den Geldbetrag als Grundstock für eine Stiftung zur Verfügung. Die FUNUS Stiftung soll - der Grundintention des 1934 rechtswidrig aufgelösten Volks=Feuerbestattungs=Vereins Halle und Umgebung entsprechend - die Bestattung als Kernelement der Menschenwürde fördern und ihre Bedeutung stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken.

Diesem Stiftungsziel ist auch das Symposium verpflichtet, das an eine Veranstaltung anknüpft, die bereits im Jahre 2000 nach Halle einlud. Und diese elf Jahre dazwischen hatten es in sich, die Branche hat sich in dieser Zeitspanne deutlich veränderte. Einige Bereiche des Bestattungswesens, die vormals ausnahmslos hoheitlich betrieben wurden – Feuerbestattungseinrichtungen, aber auch Friedhöfe – sind privatisiert worden. Das gesetzliche Sterbegeld ist weggefallen, wodurch die Pflicht, einen Angehörigen zu bestatten, für viele Menschen zu einem erheblichen finanziellen Problem geworden ist. Gleichzeitig besteht ein großer Bedarf nach Individualität; Vorsorgende und Angehörige wünschen immer öfter eine Naturbestattung und alternative Wege der Trauerbewältigung.

Und genau diesen Themenfeldern widmete sich also das 2. Hallesche Symposium zur Bestattungskultur. Den historischen Hintergrund dazu lieferte der Hamburger Kunsthistoriker Prof. Dr. Norbert Fischer. Besonders die Entwicklung der Feuerbestattung in Deutschland wurde von dem Wissenschaftler genauer beleuchtet. Fischer erzählte dabei eine Geschichte der wachsenden gesellschaftlichen Anerkennung für die Kremierung. Er sieht dabei einen deutlichen Trend zur weiteren Zunahme. Die resultiert nicht zuletzt auch aus neuen Krematorien, die in den letzten Jahren auch in katholisch geprägten Regionen gebaut wurden.

Auch die Bestatter müssen sich auf veränderte gesellschaftliche Verhältnisse einstellen. Immer mehr Dienstleistungen werden von ihnen erwartet, immer individueller werden auch die Wünsche und Vorstellungen der Hinterbliebenen. Dabei spielten freilich auch modische und zeitgeistige Vorstellungen, nicht selten durch Fernsehsendungen angeregt, eine große Rolle. Dr. Rolf-Peter Lange vom Verband Deutscher Bestattungsunternehmen sieht seine Branche gerüstet. Viele Unternehmen betreiben eigene Feierhallen, kümmern sich auch um Catering und Nachsorge. Dennoch würden nach seiner Sicht oftmals enge Friedhofssatzungen und andere Gesetzlichkeiten den Wünschen der Kunden deutliche Grenzen setzen. Besonders der in Deutschland herrschende Bestattungszwang hindere die Umsetzung neuer Ideen. "Der Bestattungszwang muss weg", sprach Lange die Forderung seines Berufsverbandes sehr deutlich aus.

Eine Forderung, die auch auf diesem Symposium heftige Diskussionen auslöste. Schon der nächste Vortragende widersprach heftig diesen Forderungen, als nämlich Uwe Brinkmann für den Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V. sprach. Auch die Friedhöfe sehen sich veränderten Verhältnissen gegenüber, auf die sie aber angemessen reagieren müssen und auch wollen. So zwinge schon die Ökonomie zu einer kritischen Betrachtung der Anlagen. Viele Flächen erscheinen heutzutage als überdimensioniert. Da müsse man sich einiges einfallen lassen, meint Brinkmann und verweist u. a. auf die Möglichkeiten, auch anderen Bestattungsformen Raum zu geben, Themenareale einzurichten. So gibt es bereits die ersten Baumbestattungen auf kommunalen Friedhöfen, auch Wiesen zur anonymen Aschestreuung werden eingerichtet. So reagiere man auf aktuelle Forderungen. Aber Brinkmann sieht auch in Zukunft den Friedhof als tradiertes und unverzichtbares Kernstück der Erinnerungskultur in Deutschland.

Beifall gab es dafür auch von Dr. Karl-Heinz Kerstjens vom Gartenbauzentrum Essen. Die Gärtner und Floristen generieren nicht unwesentlichen Umsatz über den Grabschmuck. Allerdings seit Jahren mit fallender Tendenz. Anonyme Beerdigungen wie das Verstreuen von Asche brauche eben keine Blumen mehr, bedauert Kerstjens. Aber er sieht die Gärtner und Floristen in der Pflicht und in der Lage, sich durch Grab- und Friedhofsgestaltung besser zu profilieren. Auch hier gäbe es Trends und modische Ideen, die die letzte Ruhestätte unverwechselbar machten. Die Bundesgartenschauen der letzten Jahre hätten da wunderbare Beispiele gezeigt.

Aber bereits der nächste Vortrag beschrieb eine Bestattungsform, die ohne Blumen auskommt, wo bunte Blütenpracht auch gar nicht zugelassen ist. Es ging um die Bestattungen unter den Bäumen. Dr. Hans-Adam von Schultzendorff von der FriedWald GmbH kann dabei auf wachsende Akzeptanz dieser Ruhestätten verweisen. Als die Idee auf dem ersten Symposium in Halle vor elf Jahren vorgestellt wurde, herrschte noch große Skepsis im Raum. Mittlerweile gibt es in fast allen Regionen Deutschlands Friedwälder und der Wettbewerb hat eingesetzt. Die FriedWald GmbH ist nicht mehr der einzige Anbieter, wohl aber Marktführer, wie Dr. Hans-Adam von Schultzendorff ausführte.

Als Marktführer einer ganz anderen Erinnerungsform sieht sich auch die Algordanza AG aus Domat in der Schweiz. Dort praktiziert man schon seit Jahren die Transformation von Asche in einen Diamanten. Frank Ripka konnte in Halle einen Einblick in die technologischen Hintergründe geben. In einem einzigartigen Vorverfahren würden zunächst alle anorganischen Substanzen (z.B. Salze, Oxide) chemisch vom Kohlenstoff getrennt. Dessen Anteil betrage zwischen zwei bis zehn Prozent. Der eigentliche Transformationsprozess, die Umwandlung von Grafit in einen Erinnerungsdiamanten (beides ist reines Karbon, einmal aber in hexagonaler, das andere Mal in oktogonaler Struktur) erfolgt unter extrem hohem Druck und hoher Temperatur und nimmt, nach Größe des Steines variierend, mehrere Monate in Anspruch. Die Einfuhr nach Deutschland sei rechtlich unbedenklich, da ja die Asche eine Transformation durchlaufen hätte und damit im juristischen Sinne nicht mehr als bestattungspflichtige Asche gelte, verweist Frank Ripka auf geltendes Recht.

Über einen sehr emotionalen Bereich der Bestattungskultur sprach Petra Hohn. Die Vorsitzende des Bundesverbandes Verwaister Eltern warb für Verständnis besonders für Trauernde, die ein Kind verloren haben. "Hier herrscht ein völliger seelischer Ausnahmezustand, bei einem solchen Schicksal sind keine rationalen Entscheidungen zu erwarten", beschrieb Petra Hohn die Situation. Bestatter sollten das unbedingt wissen und ihre professionelle Arbeit darauf einstellen. Das beträfe auch den heiklen Bereich der Tod- und Fehlgeburten. Hier habe ich Deutschland ein Umdenken hinsichtlich der Erinnerungskultur eingesetzt. "Schmetterlingskinder nennt man vielfach die Wesen, den aus den unterschiedlichsten Gründen der Eintritt in die Welt der Lebenden versagt blieb. Seit gut einem Jahrzehnt reagieren Friedhöfe auf diese Schicksalsgruppe und richten dafür gesonderte Bereiche ein", konnte Petra Hohn informieren. Auch wenn es für Tod- und Fehlgeburten eine bürokratische Grenze von 500 Gramm gäbe, ab der die Melde- und Bestattungspflicht einsetze, sollte man nach ihrer Ansicht auch den anderen Wesen Raum für Erinnerungsplätze einräumen. "Verwaiste Eltern brauchen einen Platz für ihre Trauer."

Den Beitrag des gastgebenden Mitteldeutschen Feuerbestattungsvereins konnte Michael Kriebel von der Gütevereinigung Flamarium sehr praktisch gestalten. Schließlich hat das Veranstaltungsgebäude sehr direkte Bezüge zur Bestattungskultur der Stadt Halle. Man tagte in der Saline, die einst als königlich-preußische Anstalt zur Salzgewinnung errichtet wurde, aber nach dem Einstellen des Produktionsbetriebes als Technisches Museum fungiert. Hier hat auch die Salzwirker Brüderschaft ihre Heimat, die sich seit dem Mittelalter auch als Grabgeleiter einen Namen gemacht hat. Schwarz gekleidet mit Dreispitz, 18 silberne Knöpfe und Silberschnallen auf schwarzem Schuh begleiten sie noch immer nach alter Tradition Bürgern ihrer Heimatstadt auf den letzten Weg.

Welche Rolle spielt heute noch die Kirche beim Gang zur letzten Ruhestätte? Dieser Frage widmete sich Dr. Andreas Fincke aus Berlin. Der evangelische Pfarrer registriert tagtäglich die gesellschaftlichen Veränderungen um uns herum. Das Wegfallen der Familienstrukturen, bei denen mehrere Generationen unter einem Dach leben und deren Sitte und Bräuche so im Alltag erlebt und weitergegeben werden, mache auch vor dem Tod nicht halt. Nicht mehr selbstverständlich sei der Ruf nach Pastor. Auf der anderen Seite stehen auch die kirchlichen Seelsorger vor großen Strukturproblemen. Die Anzahl der betreuenden Gemeinden habe sich vergrößert. Nicht selten sei man für zehn und mehr Dörfer zuständig. "Ich bin heutzutage mehr im Auto als in der Kirche", beschrieb Andreas Fincke sein Dilemma. Ohne Handy ginge da gar nichts. Moderne Kommunikation schließe aber eine individuelle Trauerarbeit nicht aus. Den Bestattern riet er, rechtzeitig den Kontakt zu den Kirchgemeinden zu suchen, wie auch er seinen Pfarrerkolleginnen und –kollegen empfiehlt, sich offen den Veränderungen zu stellen.

Natürlich kommt auch ein Symposium über Bestattungskultur nicht ohne juristischen Beistand aus. So berichtete Ulrike Wallot aus Freiburg über die prozessuale Praxis. Die Rechtsanwältin ging besonders auf Erbrechtsfälle ein und welchen Einfluss das auf die Übernahme der Bestattungskosten habe. "Wer bestellt, bezahlt auch, ist die die gängige Rechtsprechung", bestätigte noch einmal die Juristin.

Auch Prov.-Doz. Dr. Dr. Tade Matthias Springer hat sich mit einem juristischen Thema auseinandergesetzt. Die Ordnungsamtsbestattung. Die Behörden kommen immer dann ins Spiel, wenn eine Leiche nicht identifiziert und/oder kein Familienangehöriger ermittelt werden kann. Hier gäbe es aber nach seiner Ansicht ein großes Informationsdefizit seitens der Kommunen und Gemeinden. Denn Ordnungsamtsbestattungen werden meist mit der möglichst preiswertesten Bestattung gleichgesetzt. Das sei rechtlich nicht vertretbar. Auch diese Personen hätten Anspruch auf eine postmortale Würde. Die sei im Grundgesetz verankert. "Das bedeutet aber auch ein Leichenhemd, das bedeutet eben auch eine Sarggarnitur, das bedeutet eben auch Erdbestattung, wenn beispielsweise per Testament eine Kremierung ausgeschlossen wird, das bedeutet eben auch eine angemessene Abschiedszeremonie." Der Bonner Hochschullehrer listete noch weitere Kriterien auf und machte deutlich, dass es keine weitere qualitativen Abstriche zu solchen Bestattungen geben dürfe, die das Sozialamt übernimmt oder mitfinanziert. "Alles andere formiert als Diskriminierung, und die ist auch nach dem Tode in Deutschland glücklicherweise verboten. Allerdings gilt eben auch: Wo kein Kläger, das kein Richter."

In seinem Fazit bedankte sich Heinz Knoche als Vorsitzender der Funus Stiftung bei den Referenten und konstatierte ein weiterhin hohes Informationsbedürfnis. Heinz Knoche zeigte sich überzeugt, dass "die Bestattungskultur auch künftig ein hohes Gut in unserem Land ist. Sie auf einem würdevollen Niveau zu halten kann nur gelingen, wenn man über seinen eigenen Branchenzaun schaut. Die überaus lebhaften Diskussionen haben ein großes Interesse auch an den Problemen der anderen Marktteilnehmer gezeigt."

(Autor: Theo M. Lies)

Weiterführende Informationen zum Symposium, wie z.B. seinen Referenten und dem Programm finden Sie unter nachfolgendem Link:

http://www.mitteldeutscher-feuerbestattungsverein.de/symposium.html

 

Vortrag "Friedhof und Bestattung: Wer darf was – und wer bezahlt?"

von Dr. Dr. Tade Matthias Spranger am 21. Oktober 2010 in der Feierhalle der Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG

Bereits zum zweiten Mal konnte der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein e.V.
- unterstützt von der FUNUS Stiftung - Dr. Dr. Tade Matthias Spranger für einen interessanten Vortrag zum aktuellen Bestattungsrecht gewinnen. Über 50 Personen - Bestatter und Betreiber von Feuerbestattungseinrichtungen, aber auch Vertreter von Behörden und Betreuungsvereinen sowie interessierte Verbraucher – waren der Einladung in die einzigartige Feierhalle des Flamarium Saalkreis gefolgt.

Dr. Dr. Tade Matthias Spranger ist Privatdozent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Dr. Spranger befasst sich bereits seit 1994 intensiv mit dem deutschen Bestattungsrecht und hat sich seit dieser Zeit einen ausgezeichneten Ruf in dieser Fachrichtung erworben. So ist er u.a. Verfasser eines Kommentars zum Bestattungsgesetz NRW, einer Handreichung zum Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein sowie zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften. Derzeit befasst er sich im Rahmen eines Forschungsprojektes mit dem oft benutzten aber noch nie wissenschaftlich erklärten Begriff der Pietät.

Ziel des Vortrages war es, auf die komplexen juristischen Konstellationen, welche der Tod eines Menschen nach sich ziehen kann, hinzuweisen und diese zu erläutern. Die Erfahrung aus der täglichen Arbeit hatte den Vorstand des Mitteldeutschen Feuerbestattungsvereins e.V. zu der Überzeugung geführt, dass ein Vortrag zu dieser Thematik überfällig war. Denn das traditionelle Familienbild gerät in Deutschland immer mehr ins Hintertreffen; ein Mensch knüpft Zeit seines Lebens immer vielfältigere Beziehungen zu anderen Menschen, z.B. in Patchworkfamilien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, eingetragenen Lebenspartnerschaften oder schlichtweg in Freundeskreisen.

Dr. Spranger begann seinen Vortrag demzufolge mit der Erläuterung von Rechtsbegriffen. Zentraler Rechtsbegriff im Bestattungsrecht ist der der Bestattungspflicht, welcher in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer – zum Teil unterschiedlich – geregelt ist.

Innerhalb dieses Themenkomplexes ging Dr. Spranger sehr ausführlich auf die sog. "Sozialbestattung" und die sog. "Ordnungsamtsbestattung" ein, also Bestattungen, die von einer Behörde veranlasst bzw. deren Kosten von der Kommune getragen werden. Dr. Spranger brachte seine Empörung über die gängige Verwaltungspraxis offen zum Ausdruck, wonach der Leistungsumfang dieser Bestattungen oftmals nicht mehr mit Artikel 1 des Grundgesetzes, welcher die Würde auch des verstorbenen Menschen schützt, vereinbar ist.

Dr. Spranger machte deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Begriff der Bestattungspflicht streng zu trennen ist von privatrechtlichen Problemstellungen wie Erbschaft oder Vertragsverhältnisse.

Schon während des Vortrages begann zwischen dem Referenten und den Zuhörern ein intensiver Dialog, welcher sich im Anschluss fortsetzte. Hierbei ging Dr. Spranger auf eine Vielzahl konkreter Fragen von Bestattern, Betreuern und Behördenvertretern ein, immer bemüht, praktische Lösungsvorschläge zu geben.

Nach über 120 Minuten endete ein kurzweiliger und informativer Vortragsnachmittag. Die Resonanz unter den Teilnehmern war äußerst positiv.

Wenn Sie sich für die Thematik "Friedhof und Bestattung: Wer darf was – und wer bezahlt? interessieren, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Kontakt), wir beraten Sie gern!

 

Bericht zum Vortrag

Vortrag "Über den Umgang mit Aschen" von Dr. Dr. Tade Matthias Spranger am 22. Oktober 2009 im Friedhofscafé der Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG

Der Mitteldeutsche Feuerbestattungsverein e.V. hatte für den 22. Oktober 2009 zum Vortrag „Über den Umgang mit Aschen“ in das neue Friedhofscafé auf dem Friedhof „Am Flamarium“ in Kabelsketal OT Osmünde eingeladen, und über 40 Vertreter von Bestattungsinstituten und Feuerbestattungseinrichtungen waren gekommen.

Der Vortrag fand in Kooperation mit der FUNUS Stiftung statt und wurde von dieser gefördert.

Referent war Dr. Dr. Tade Matthias Spranger, Privatdozent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Dr. Spranger befasst sich bereits seit 1994 intensiv mit dem deutschen Bestattungsrecht und hat sich seit dieser Zeit einen ausgezeichneten Ruf in dieser Fachrichtung erworben. So ist er u.a. Verfasser eines Kommentars zum Bestattungsgesetz NRW, einer Handreichung zum Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein sowie zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften.

Dr. Spranger begann seinen Vortrag mit einem kurzen Überblick über die historische Entwicklung des Rechts der Feuerbestattung in Deutschland. Er stellte dabei die Bedeutung des Gesetzes über die Feuerbestattung vom 15. Mai 1934 (Reichsfeuerbestattungsgesetz) heraus, welches sich zum Teil heute noch in den Formulierungen einiger Landesgesetze wiederfindet.

Sodann ging Dr. Spranger zum eigentlichen Thema des Vortrags über und stellte die gängigen Formen der Beisetzung der Asche Verstorbener (Erd- „Natur“- und Seebestattung), aber auch neue Entwicklungen, wie etwa die Umwandlung der Asche in sog. Erinnerungsdiamanten, in ihrem rechtlichen Kontext dar. Er betonte hierbei die höchstrichterliche Feststellung, dass Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist, über den Tod hinaus und somit auch für die Asche der Verstorbenen gelte.

Dr. Spranger plädierte dafür, die Freiheitsrechte des Grundgesetzes auch auf die Asche Verstorbener anzuwenden. Er sprach sich damit eindeutig gegen den Beisetzungszwang auf Friedhöfen, welcher ohnehin nur noch in Deutschland und Österreich gelte, und für eine Liberalisierung im Umgang mit den Aschen aus.

Dr. Spranger beendete seinen Vortrag nach 120 kurzweiligen und informativen Minuten. Die Resonanz unter den Teilnehmern war äußerst positiv. Wir gehen daher davon aus, dass dieses nicht der letzte Vortrag des Dr. Spranger in unserem Hause war.

Wenn Sie sich für die Thematik „Über den Umgang mit Aschen“ interessieren, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Kontakt), wir beraten Sie gern!

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